Hygieneschutzkonzept

  1. Wer krank ist oder sich unwohl fühlt, bleibt Zuhause !
  2. Es dürfen nur Mitglieder oder Besucher unsere Räumlichkeiten betreten, die sich mit unserem Kontaktpersonenverfolgungsformular angemeldet haben.
  3. Der Zutritt zum Labor ist nur erlaubt, wenn ein gültiger, aktueller (nicht älter als 24h), offizieller und negativer Testnachweis vorgelegt wird. Die Vorlage eines Impf- oder eines Genesenen-Nachweises steht dem gleich. Ein einfacher Selbst-Test ist nicht ausreichend.
  4. Jeder Neuankömmling, der zum ersten Mal das Labor betritt, muss im Vorfeld, oder unmittelbar vor Eintritt über die Maßnahmen des Corona-Schutzkopnzeptes informiert werden.
  5. Veranstaltungen müssen beim Vorstand angemeldet und im Veranstaltungskalender mit Teilnehmernamen eingetragen werden. Es muss eine verantwortliche Person bestimmt werden, die die Auflagen für den Zutritt kontrolliert.
  6. Insgesamt dürfen sich maximal 6 Personen im Labor und zusätzlich 6 Persononen in der Social-Area aufhalten. Genesene und vollständig Geimpfte dürfen zusätzlich dazu kommen und werden nicht mitgezählt.
  7. Die allgemein bekannten AHA (Abstands-, Hygiene-, Masken-, Hust- und Nies- Regeln) und 2G-Regeln (geimpft, genesen) müssen beachtet werden.
  8. Der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Mitgliedern ist zu jeder Zeit erforderlich. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich. Wenn sich nur eine Person im Raum oder Werkstatt aufhält, darf die Maske abgelegt werden. An den Tischen muss der Abstand von 1,5m gewahrt werden. Die Gänge sind möglichst freizuhalten.
  9. Die Anwesenheit muss mit dem vollständigen Ausfüllen des Kontaktpersonenverfolgungsformular dokumentiert werden.
  10. Der körperliche Kontakt, Händeschütteln, Teilen von Getränken, Zigaretten und ähnlichem ist nicht gestattet. Rauchen und der Verzehr von Essen und Trinken sind im Labor generell nicht gestattet.
  11. Die Räumlichkeiten müssen regelmäßig von den anwesenden Mitgliedern gelüftet werden. Wenn möglich sind die Fenster ständig gekippt bzw. geöffnet zu halten.
  12. Die Möglichkeit zum Händewaschen und zur Händedesinfektion muss gegeben sein. Hierauf wird durch deutlich sichtbare Beschilderung hingewiesen.
  13. Die sofortige Entsorgung von Taschentüchern, Wischtüchern,und persönlichem Unrat in den bereitgestellten Mülleimern ist verpflichtend.
  14. Gemeinsam genutzte Arbeitsflächen, Handläufe, Türgriffe, Werkzeuge, Geräte und Maschinen müssen nach dem Gebrauch desinfiziert werden. Die Küche muss nach der Nutzung sorgfältig gereinigt werden.
  15. Diese Maßnahmen müssen von allen Beteiligten zur Kenntnis genommen und eingehalten werden.
  16. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann einen befristeten Ausschluss nach sich ziehen. Für möglicherweise anfallende Bußgelder sind die verursachenden Mitglieder selber haftbar.
  17. Im Falle einer relevanten Corona-Infektion eines Mitglieds muss der Vorstand umgehend informiert werden.