Beitragsordnung

Die Mitgliedsbeiträge sind als monatlich Mindestbeiträge zu verstehen; der Vorstand kann davon bei vorliegenden Gründen abweichen:

  • Natürliche und juristische Personen zahlen als ordentliche Mitglieder mindestens 25,00 €.
  • Der Verein kann nach Rücksprache einzelnen Mitgliedern einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von mindestens 10,00 € gewähren, wenn ein regulärer Beitrag ihnen wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
  • Der reguläre Beitrag für Natürliche und Juristische Personen als Fördermitglieder beträgt mindestens 5,00 € pro Monat.

Der Verein kann für die Nutzung der Geräte und für den Verbrauch von Materialien Gebühren erheben. Diese liegen an den Geräten aus oder können beim Vorstand erfragt werden.

Die Beiträge sind mit Aufnahme in den Verein und ansonsten zu Beginn eines Monats fällig.

Sie werden mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.